Der Neubau der Doppelhaushälften entsteht auf einem der letzten freien Grundstücke eines seit den
60er Jahren entstandenen Baugebiets.
Die umgebende Bebauung besteht zumeist aus 2 bis 2 1/2 geschossigen Gebäuden mit vor-wiegendem
Mehrfamilienhaus-Charakter.
Der Neubau passt sich in die umliegende Bebauung ein und bleibt von der Geschossigkeit (zwei Vollgeschosse) und der Traufhöhe innerhalb der Festsetzung des B-Planes.
Festsetzungen:
Das Gebäude ist auf der nördlichen Grundstücksgrenze zu errichten, seine Länge darf 12,00 m nicht überschreiten.
Es können 2 Vollgeschosse gebaut werden, ein Dachgeschoss als Nichtvollgeschoß ist möglich. Die Dachneigung darf
0 bis 35° betragen. Die Traufhöhe darf 6,50 m nicht überschreiten, der Giebel muss strassenseitig liegen.
Die Gebäudevorderkante muss zur Strasse einen Abstand von 5,00 m aufweisen, an diese Kante muß
herangebaut werden (Baulinie).