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Doppelhaus, Ober-Mörlen

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Doppelhaus, Ober-Mörlen Bildergalerie

Der Neubau der Doppelhaushälften entsteht auf einem der letzten freien Grundstücke eines seit den 60er Jahren entstandenen Baugebiets. Die umgebende Bebauung besteht zumeist aus 2 bis 2 1/2 geschossigen Gebäuden mit vor-wiegendem Mehrfamilienhaus-Charakter.

Der Neubau passt sich in die umliegende Bebauung ein und bleibt von der Geschossigkeit (zwei Vollgeschosse) und der Traufhöhe innerhalb der Festsetzung des B-Planes.

Festsetzungen:
Das Gebäude ist auf der nördlichen Grundstücksgrenze zu errichten, seine Länge darf 12,00 m nicht überschreiten. Es können 2 Vollgeschosse gebaut werden, ein Dachgeschoss als Nichtvollgeschoß ist möglich. Die Dachneigung darf 0 bis 35° betragen. Die Traufhöhe darf 6,50 m nicht überschreiten, der Giebel muss strassenseitig liegen. Die Gebäudevorderkante muss zur Strasse einen Abstand von 5,00 m aufweisen, an diese Kante muß herangebaut werden (Baulinie).