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1-Familien-Wohnhaus, Kronberg

Unser Service für Sie

Schauen Sie doch mal wieder vorbei - wir aktualisieren regelmäßig.

Teil 1: Finanzielle Absicherung beim Eigenheim-Bau Vereinbaren Sie, dass die zu leistenden Zahlungen auf den jeweiligen Baufortschritt angepasst werden (nachvollziehbarer Zahlungsplan). Leisten Sie grundsätzlich nur Anzahlungen nach Vertragsabschluss, wenn Sie dafür eine Gegenleistung erhalten haben, zum Beispiel eine unbefristete Bankbürg-schaft.

Sichern Sie sich durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft in entsprechender Höhe gegen einen möglichen Konkurs eines Auftragnehmers ab. Vereinbaren Sie eine Kostensicherung, die durch eine kontinuierliche Kostenüberwachung gewährleistet ist – damit der Hausbau nicht plötzlich den Kalkulationsrahmen sprengt.

Protokollieren Sie Abnahmen von fertiggestellten Leistungen schriftlich. So können Sie die Auftragnehmer bei Mängeln zur Mängelbeseitigung verpflichten oder schadenersatzpflichtig machen. Vor der Abnahme ist der Auftragnehmer beweis-pflichtig, nach der Abnahme sind Sie es.

Vereinbaren Sie vor Vertragsabschluss eine Mängel-beseitigungsfrist nach der Abnahme (zum Beispiel 5 Jahre) zur Beseitigung von auftretenden Mängeln nach Fertig-stellung. Zur Absicherung Ihrer Ansprüche ist es durchaus üblich, einen Sicherheitseinbehalt in bar oder mit Bank-bürgschaft zu vereinbaren und abzusichern.

Teil 2: Förderung von altersgerechten Umbauten
Altersgerechte Umbauten von Wohneigentum werden vom Staat unter bestimmten Bedingungen unterstützt. Die finanzielle Förderung für sogenannte barrierereduzierende Baumaßnahmen wurde Anfang 2012 von der KfW Förderbank übernommen, denn das Programm des Bundesministeriums für Verkehr, Bauwesen und Stadtentwicklung unter dem Titel „Altersgerecht Umbauen“ war bis Ende 2011 befristet.

Das KfW-Darlehen umfasst 100 Prozent der förderfähigen Kosten, einen attraktiven, weil verbilligten Zinssatz; es ist begrenzt auf maximal 50 000 Euro pro Wohneinheit. Wichtig ist zudem: Der Antrag ist bei der Hausbank zu stellen, und zwar bevor mit dem Umbau begonnen wird.

Teil 3: Die KfW unterstützt seit 2011 die
energieeffiziente Sanierung von privatem Wohnraum

Seit dem 1. März 2011 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) folgendes Förderprogramm für energieeffiziente Sanierungen. Dabei gilt der Grundsatz: Je besser der erreichte Energiestandard nach der Sanierung ist, umso höher ist die Förderung.

Man hat die Wahl zwischen zinsgünstigen Krediten und finanziellen Zuschüssen. Wer etwa eine Wohnung kaufen und diese umfassend energieeffizient sanieren lassen möchte, kann dafür einen Kredit von maximal 75.000 Euro zu verbilligten Zinssätzen aufnehmen. Wer lieber einzelne Sanierungsmaßnahmen zeitversetzt durchführen möchte, kann sich insgesamt bis zu 50.000 Euro leihen.

Alternativ gewährt die KfW Zuschüsse, sie beteiligt sich an Sanierungskosten bis zu einer Grenze von 75.000 Euro. Der Zuschuss liegt maximal bei 17,5 Prozent bzw. 13.125 Euro – wenn der höchste KfW-Energieeffizienzstandard erreicht wird. Die Kombination von Kredit und Zuschuss ist nicht möglich.

Förderfähig sind bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser mit höchstens zwei abgeschlossenen Wohneinheiten sowie Eigentumswohnungen in Wohngebäuden, für die der Bauantrag vor dem 1. Januar 1995 gestellt wurde. Voraussetzung für die Kreditvergabe und die Förderung der Maßnahmen ist deren Durchführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks.

Leistungen

Neuplanung aller Gebäudearten
An- und Umbau
Sanierung & Instandhaltung
Denkmalschutz & Brandschutz
Machbarkeitsstudien
Stadtentwicklung, Dorferneuerung Platzgestaltung,
Parken & Verkehr
Bebauungspläne
Projekte in Schutzgebieten
Gastronomie & Konzessionen
Farbberatung & Einrichtungen
Küchen, Bäder, Möbelentwürfe
moderne, klassisch-historische oder japanische Gartenanlagen
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination

1-Familien-Wohnhaus, Neu-Anspach 1-Familien-Wohnhaus, Langenhain 1-Familien-Wohnhaus, Langenhain