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1-Familien-Wohnhaus, Kronberg

Unser Service für Sie

Schauen Sie doch mal wieder vorbei - wir aktualisieren regelmäßig.

Teil 1: Finanzielle Absicherung beim Eigenheim-Bau

Vereinbaren Sie, dass die zu leistenden Zahlungen auf den jeweiligen Baufortschritt angepasst werden (nachvollziehbarer Zahlungsplan). Leisten Sie grundsätzlich nur Anzahlungen nach Vertragsabschluss, wenn Sie dafür eine Gegenleistung erhalten haben, zum Beispiel eine unbefristete Bankbürg-schaft.

Sichern Sie sich durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft in entsprechender Höhe gegen einen möglichen Konkurs eines Auftragnehmers ab.

Vereinbaren Sie eine Kostensicherung, die durch eine kontinuierliche Kostenüberwachung gewährleistet ist – damit der Hausbau nicht plötzlich den Kalkulationsrahmen sprengt.

Protokollieren Sie Abnahmen von fertiggestellten Leistungen schriftlich. So können Sie die Auftragnehmer bei Mängeln zur Mängelbeseitigung verpflichten oder schadenersatzpflichtig machen. Vor der Abnahme ist der Auftragnehmer beweis-pflichtig, nach der Abnahme sind Sie es.

Vereinbaren Sie vor Vertragsabschluss eine Mängel-beseitigungsfrist nach der Abnahme (zum Beispiel 5 Jahre) zur Beseitigung von auftretenden Mängeln nach Fertig-stellung. Zur Absicherung Ihrer Ansprüche ist es durchaus üblich, einen Sicherheitseinbehalt in bar oder mit Bank-bürgschaft zu vereinbaren und abzusichern.

Teil 2: Neue Fördersätze für erneuerbare Energien

Weitere Sparmöglichkeiten als Antwort auf die erhöhte Mehrwertsteuer

Der konjunkturelle Aufschwung bleibt trotz gestiegener Mehr-wertsteuer erhalten, auch in der Bauwirtschaft. Und es gibt für Bauherrn weiter Möglichkeiten, Geld zu sparen. Zum Beispiel durch den Einsatz erneuerbarer Energien. Angesichts weiter steigender Energiepreise ist nachhaltiges und energie-effizientes Bauen wichtiger denn je.

Mitte Januar 2007 sind neue Fördersätze für erneuerbare Energien in Kraft getreten. Die Förderung für Solarkollektor-anlagen und Biomassekessel durch Investitionszuschüsse wird fortgeführt. Nach den neuen Richtlinien erhalten Hausbesitzer, die Solaranlagen zur kombinierten Warm-wasserbereitung und Heizungsunterstützung installieren, 70,00 € Zuschuss je m² Kollektorfläche. Mit 40,00 € je m² Kollektorfläche werden Anlagen zur Brauchwasser-er-wärmung gefördert. Für automatisch beschickte Biomasse-kessel liegt der Fördersatz bei 24,00 € je kW, mindestens jedoch bei 1.000,00 €. Für Hackschnitzelkessel und Scheitholzvergaserkessel gelten Pauschal-Beträge in Höhe von 500,00 € bzw. 750,00 € je Anlage.

Die Antragstellung hat sich wesentlich vereinfacht. Mit der Investition muss nicht mehr gewartet werden, bis der Antrag gestellt wurde. Er kann auch nach der Fertigstellung der Anlage beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht werden. Vor dem 15. März 2007 können die Anträge wegen der Verfahrensumstellung jedoch nicht gestellt werden.

Am besten wenden Sie sich an einen Fachmann. Um eine optimale Implementierung der erneuerbaren Energien zu gewährleisten, ist eine detaillierte Planung bereits im Entwurf unverzichtbar. Setzen Sie sich am besten mit Architekten zusammen, um die für Sie individuell beste Lösung zu erarbeiten. Architekten bieten Ihnen einen detaillierten Überblick über die Förderrichtlinien.

Leistungen

Neuplanung aller Gebäudearten
An- und Umbau
Sanierung & Instandhaltung
Denkmalschutz & Brandschutz
Machbarkeitsstudien
Stadtentwicklung, Dorferneuerung Platzgestaltung,
Parken & Verkehr
Bebauungspläne
Projekte in Schutzgebieten
Gastronomie & Konzessionen
Farbberatung & Einrichtungen
Küchen, Bäder, Möbelentwürfe
moderne, klassisch-historische oder japanische Gartenanlagen
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination

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